Hauterkrankung zwingt nicht mehr zur Job-Aufgabe

Rund 80.000 Menschen erkranken jährlich durch Tätigkeiten in ihrem Beruf. Gut ein Viertel davon sind Hauterkrankungen. Genau deshalb ist im Job ein effektiver Hautschutz so wichtig. Viele, die an berufsbedingten Hautkrankheiten leiden, mussten bisher ihren Beruf aufgeben, wenn sie die Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen wollten. Ab 2021 ändert sich das aber.

Ab Januar wird das Berufskrankheitsrecht neu geregelt. Der Bundestag hat wichtige Änderungen beschlossen, die sich teilweise mit dem so genannten Unterlassungszwang befassen. Diese Regelung galt bisher für neun der aktuell 80 anerkannten Berufskrankheiten. Dazu gehören bestimmte Atemwegserkrankungen, vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen und Erkrankungen der Sehnenscheiden und Bandscheiben. Und auch schwere Hauterkrankungen unterlagen dem Unterlassungszwang. Konkret heißt das: Wer die Krankheit als Berufskrankheit anerkennen lassen möchte, muss seinen Beruf aufgeben.

Somit stand man bisher vor der Wahl, die Anerkennung zu bekommen und damit ein Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu haben oder im gewählten Beruf zu bleiben. Dieses Dilemma bleibt Betroffenen ab 2021 erspart. "Der   Unterlassungszwang ist nicht mehr nötig. Wir haben seit einiger Zeit Verfahren, die es zum Beispiel Versicherten mit einer Hauterkrankung ermöglichen, ihren Job weiter auszuüben. Das Gesetz stärkt diese Verfahren, die so genannte Individualprävention, und trägt somit dazu bei, die Arbeitswelt gesünder zu machen." sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV, Dr. Edlyn Höller.

Mit dieser neuen Regelung fällt dem beruflichen Hautschutz eine noch höhere Priorität als bisher zu. Unternehmen sollten daher von Anfang an auf professionelle Prävention und einen starken Hautschutz-Partner, an ihrer Seite setzen.

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