Allgemeine Fragen zu den Produkten
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Allgemeine Fragen zu den Produkten
Wenn eine Frage unbeantwortet bleibt, können Sie uns gerne anrufen oder eine Email dazu senden. Wir sind bemüht, jede Anfrage innerhalb von einem Tag zu beantworten.
Inhaltsstoffe
Hautschutzprodukte enthalten rezepturgemäß keine Stoffe, die bekanntermaßen Lackbenetzungsstörungen hervorrufen (z.B. Silikonöl oder andere Silikonverbindungen). Einzige Ausnahme bildet das Schaum-Desinfektionsmittel InstantFOAM® Complete, welches eine Silikonverbindung zur Schaumentwicklung enthält. Weiter wurden unsere Produkte von führenden Automobilunternehmen auf Lackbenetzungsstörungen hin getestet und werden in der Automobilproduktion eingesetzt. Ob Produkte Lackbenetzungsstörungen hervorrufen, hängt nicht nur von der Formulierung ab, sondern auch stark von den verwendeten Materialien (Oberfläche, Lack-Typ, Art des Auftragens, Kriterien bei der Beurteilung etc.). Deshalb sollten vor der Verwendung in den entsprechenden Produktionsbereichen die eingesetzten Produkte mit den dort vorhandenen Materialien auf Lackbenetzungsstörungen hin getestet werden.
Es gibt eine Vielzahl von bioziden Wirkstoffen, die in Händedesinfektionsmitteln zum Einsatz kommen können. Das Robert Koch Institut empfiehlt vor allem alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel. Typischerweise werden Ethanol, n-Propanol (1-Propanol) und Isopropanol (2-Propanol) als Einzelsubstanz oder als Gemisch eingesetzt. In den SC Johnson Professional™ Händedesinfektionsmitteln InstantFoam® Complete und InstantGel® Complete wird aus den folgenden Gründen nur Ethanol als Wirksubstanz eingesetzt:
- Breites Wirkspektrum – Ethanol ist in Konzentrationen um 80% wirksam gegen Bakterien, Pilze, Hefen, behüllte und unbehüllte Viren.
- Sehr gute Hautverträglichkeit – Ethanol weist im Gegensatz zu anderen Alkoholen eine gute Hautverträglichkeit auf. Die Anwendung von alkoholischen Händedesinfektionsmitteln ist hautschonender als das Waschen mit Wasser und Seife – besonders wenn sehr hautfreundliche Formulierungen wie InstantFoam® und Instant GeL® Complete zum Einsatz kommen.
- Schnelle Trocknung – Ethanol verdunstet innerhalb von 30 Sekunden auf den Händen und lässt sich so optimal anwenden und in den Arbeitsablauf integrieren.
- Nicht toxisch – Ethanol dringt so gut wie nicht in Haut ein und auch die Aufnahme von Dämpfen während der Desinfektion ist unkritisch. Ethanol ist eine in der Natur vorkommende Substanz, die im Körper abgebaut werden kann.
- Keine Resistenzbildung – Ethanol wirkt durch Zerstörung der lebenswichtigen Eiweißmoleküle der Mikroorganismen unspezifisch. Es wird nicht nur ein spezifischer Stoffwechselweg durch Ethanol blockiert, den die Mikroorganismen eventuell umgehen könnten. Durch Ethanol werden die Zellen insgesamt zerstört und es gibt keinen Abwehrmechanismus dagegen.
- Angenehm in der Anwendung – der Geruch von Ethanol wird meist als angenehmer empfunden als der eher stechende Geruch von 1- oder 2-Propanol.
Die Vorgängerfirmen der SC Johnson Professional GmbH Deb und Stoko haben schon sehr frühzeitig natürliche Alternativen zu den häufig eingesetzten Kunststoffreibemitteln entwickelt. Deshalb enthalten SC Johnson Professional™ Hautreiniger heute keine Kunststoffreibemittel, sondern nur biologisch abbaubare und hautfreundliche natürliche Reibemittel (Maismehl, Olivenkernmehl, Walnussschalenmehl).
Der Fettanteil der Pflegecremes beträgt:
Stokolan® Light PURE | 6% |
Stokolan® Light GEL | 2% |
Stokolan® Hand & Body | 8,6% |
Stokolan® Classic | 27,7% |
Stokolan® Sensitive PURE | 28% |
Stokolan® Intense | 26% |
In den Produkten der deutschen Produktserie sind keine besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern/SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 22.01.2019) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) (in der aktuellen Fassung) enthalten.
Die oben genannten Produkte sind rezepturgemäß frei von quaternären Ammoniumverbindungen (ADBAC/DDAC).
Regulatorisches
Die kosmetischen Produkte von SC Johnson Professional™ entsprechen der aktuellen Fassung der Kosmetikverordnung 1223/2009 (in der aktuellen Fassung) des Europäischen Parlaments vom 30. November 2009. Die bioziden Produkte entsprechen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (in der aktuellen Fassung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Eine Konformitätserklärung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt auf europäischer Ebene keine Norm für Hautschutzprodukte. Deshalb kann durch das CE-Zeichen keine Konformität mit einer europäischen Norm bestätigt werden. Hautschutzprodukte unterliegen der kosmetischen Gesetzgebung. Eine CE-Zertifizierung ist nach der Kosmetikverordnung nicht möglich.
Unsere Produkte für die Händehygiene sind biozide Produkte und unterliegen der europäischen Biozidverordnung. Biozide Produkte müssen nach der CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling, Packaging of Chemicals) Gefahrenhinweise tragen. Andere in Deutschland vertriebene Händedesinfektionsmittel werden traditionell noch als Arzneimittel angesehen und so auf den Markt gebracht. Arzneimittel unterliegen nicht der CLP-Verordnung und sind von der Kennzeichnungspflicht nach CLP ausgenommen. Daher müssen auf den Verpackungen dieser Produkte keine Gefahrenhinweise aufgebracht werden.
Die TRGS 401 (in der aktuellen Fassung) gibt vor, wie Hautgefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln sind, wie diese zu beurteilen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Haut unter beruflicher Belastung gesund zu erhalten. Weiter werden Standards definiert, welche Hautschutzmittel erfüllen sollten. Dazu gehört z.B. die Testung der Produkte nach anerkannten dermatologischen in vivo-Verfahren oder die Testung der Verträglichkeit mit Handschuhmaterialien, wenn ein Produkt für die Anwendung unter Handschuhen empfohlen wird. Wir können bestätigen, dass die SC Johnson Professional™ Hautschutzprodukte voll und ganz den Anforderungen der TRGS 401 in der aktuellen Fassung entsprechen.
SC Johnson Professional™ Hautschutzprodukte unterliegen dem Anwendungsbereich der europäischen und nationalen Kosmetik- und Biozid-Gesetzgebung. Unsere Kosmetik- und Biozidprodukte sind in ihrer Endformulierung von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir die schriftliche Information, dass die in unseren Produkten eingesetzten registrierungspflichtigen Stoffe von unseren Lieferanten im vorgeschriebenen Zeitrahmen registriert wurden.
Die Firma SC Johnson Professional GmbH handelt nicht mit Arzneimitteln. Wir sind Hersteller von kosmetischen und bioziden Produkten, welche nach §2 Abs. 3 AMG (in der aktuellen Fassung) nicht als Arzneimittel gelten. Deshalb ist für die Vermarktung eine Großhandelserlaubnis für Arzneimittel nicht notwendig.
Für Hautschutzmittel gibt es – im Gegensatz zu Handschuhen – keine Normen oder Tests zur Klärung der ESD-Tauglichkeit. Tests zur ESD-Tauglichkeit nach EN 61340 (Elektrostatische Aufladung) (in der aktuellen Fassung) sind für Hautschutzprodukte nicht anwendbar. Bei Kleidung geht es z.B. darum, dass elektrische Ladungen durch die Kleidung (bzw. Schuhe, Handschuhe) abfließen können, was die Leitfähigkeit der Materialien voraussetzt („ableitfähige Schutzkleidung“). Über trockene Haut ist die Ableitfähigkeit von elektrischen Ladungen eher schlecht. Es kann aufgrund theoretischer Überlegungen davon ausgegangen werden, dass auf die Haut aufgetragene Hautmittel aufgrund des Wassergehaltes nicht isolierend wirken, sondern im Gegenteil die Leitfähigkeit der Haut erhöhen und das kontrollierte und langsame abfließen von elektrischen Ladungen unterstützen.
Anwendungsbereiche
Fachinstitutionen wie das Robert Koch Institut (RKI) oder der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) bewerten die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und veröffentlichen Listen mit Produkten bestätigter Wirksamkeit. Für den Einsatz in Arztpraxen und Pflegeheimen ist die Listung eines Produkts in der VAH-Liste ausreichend. Im Vorwort zur VAH-Liste (2017) heißt es dazu: "Für die routinemäßige und prophylaktische Desinfektion zur Verhütung von Infektionen im Krankenhaus, in der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis, in öffentlichen Bereichen (Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten etc.) sowie anderen Bereichen, in denen Infektionen übertragen werden können, ist diese Desinfektionsmittel-Liste Grundlage für die Auswahl geeigneter Desinfektionsverfahren. Die Verwendung VAH-gelisteter Präparate erfüllt die Qualitätssicherungsanforderungen im Sinne der Hygieneverordnungen der Bundesländer." Für diese beschriebenen Anwendungen ist die VAH-Liste heranzuziehen. Dabei berücksichtigt die VAH-Liste keine Zulassungen oder Registrierungen des Produkts z.B. gemäß Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz. Nur bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen im Seuchenfall ist laut Infektionsschutzgesetz die RKI-Liste maßgebend. Dabei setzt die RKI-Listung die Listung und Zulassung der Händedesinfektionsmittel als Arzneimittel voraus.
Deb InstantFOAM® Complete und InstantGEL® Complete sind VAH-gelistet und können deshalb als Desinfektionsmittel für die routinemäßige und prophylaktische Desinfektion in Arztpraxen und Pflegeheimen verwendet werden.
Das Produkt InstantFOAM® Complete ist im quantitativen Oberflächen Versuch DIN EN 13697 (in der aktuellen Fassung) auf seine bakterizide und fungizide Wirkung hin untersucht worden. Das Gutachten L15/0382.2. (in der aktuellen Fassung) vom 8. Dezember 2015 (Dr. Brill + Partner, Hamburg) bestätigt die bakterizide und fungizide Wirkung des Produktes. Deb InstantFOAM® Complete erfüllt die Bedingungen der DIN EN 13697: 2015 (Phase 2, Stufe 2) (in der aktuellen Fassung) auf sauberen Oberflächen bei einer Konzentration von 100% innerhalb von 5 Minuten. Vor der Anwendung sollte die Materialverträglichkeit geprüft werden.
Haltbarkeit
Unsere Hautschutzprodukte sind Kosmetikprodukte und länger als 30 Monate haltbar. Deshalb muss nach der Kosmetikverordnung kein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt werden. Die Haltbarkeit nach dem Öffnen ist auf der Verpackung mit dem Tiegel-Symbol (PAO-Symbol) gekennzeichnet. Die Haltbarkeit von bioziden Produkten ist gemäß Biozid-Verordnung (in der aktuellen Fassung) auf dem Packmittel aufgedruckt.
Das Spendersystem aus dem Deb InstantFOAM® Complete ausgegeben wird, ist ein so genanntes geschlossenes Spendersystem. Die Flasche ist durch ein Ventil verschlossen, so dass bei der Entnahme des Produktes keine Luft in die Flasche dringen kann. Deshalb kann bei der Benutzung nicht von einem Öffnen der Flasche gesprochen werden. Es findet auch bei längeren Standzeiten keine Verdunstung des Wirkstoffes Ethanol statt. Deshalb entspricht die Haltbarkeit nach dem Einsetzen der Flasche in den Spender der auf dem Packmittel aufgedruckten Mindesthaltbarkeit (bis zu drei Jahren). Dies gilt für das manuelle System wie auch für die berührungslose Ausgabe.
Spendersysteme
Bei SC Johnson Professional™ Spendern handelt es sich um ein geschlossenes System, d.h. Produkt und Spender kommen nicht in Kontakt. Durch diese geschlossene Bauweise ist das Produkt vor der Kontamination mit Schmutz und Keimen geschützt. Die Spender sollten also nur gelegentlich mit einem feuchten Tuch von außen gereinigt werden.
Sonstiges
In offiziellen Schriften wird der Begriff „Hautmittel“ als übergreifende Bezeichnung für Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel benutzt.
Chemisch gesehen ist „Seife“ ein genau definierter Begriff. Es handelt sich um Natrium- oder Kaliumsalze von Fettsäuren. In der Umgangssprache werde mit dem Begriff „Seife“ allgemein Produkte bezeichnet, die der Hand- und Körperreinigung dienen. Moderne Reiniger enthalten meist keine Seifen im chemischen Sinne, sondern besser hautverträgliche synthetische Reinigungsstoffe. Da „Seife“ aber ein eingeführter Begriff ist, werden Hautreiniger allgemein als „Seife“ bezeichnet.
Schaumseifen müssen vor der Anwendung nicht aufgeschäumt werden, sondern entfalten direkt nach der Entnahme ihre Waschwirkung. Weiter entsteht beim Aufschäumen aus wenig flüssigem Produkt ein um das Vielfache vergrößertes Volumen Schaum. Daraus ergeben sich die folgenden Vorteile:
- Weniger Wasserverbrauch beim Waschen
- Wenig Produktverbrauch
- Höhere Standzeit der Kartusche
- Weniger Wechselintervalle
- Einsparung von Kosten
- Leichtes Abspülen
- Weniger Produkt in der Umwelt
Hohe Anwenderakzeptanz
Bei der Anwendung hochwertiger Handreiniger ist die Wassertemperatur nicht ausschlaggebend für den Reinigungseffekt. Die waschaktiven Substanzen arbeiten gleichermaßen gut mit warmem und kaltem, d.h. nicht vorgewärmtem Leitungswasser. Aus dermatologischen Gründen sollten die Hände nicht mit heißem oder sehr warmem Wasser gewaschen werden, da dies die Hornschicht aufquellen lässt und die Barrierefunktion der Haut eingeschränkt wird.